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Fluggeräte mit und ohne Kamera

Liebe Gartenfreunde*innen,

aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Überfliegen der Gartenanlage mit ferngesteuerten Fluggeräten (z.B. Drohnen oder Helikopter) aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz der Privatsphäre verboten ist.

Viele Grüße

Der Vorstand