Der Vorstand informiert

Werte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!

Zur Umsetzung der Beschlusses der Mitgliederversammlung
aus dem Jahre 2019 wurde mit sofortiger Wirkung die Firma
„Creditreform Halle“ damit beauftragt offene Forderungen im
Namen der Kleingartenanlage einzuziehen.

Gleichzeitig stellt uns diese Firma Dienstleistungen in den
Bereichen Bonität , Risikobewertung , Inkasso und
Außenstände zur Verfügung welche wir bei säumigen
Pächtern in Anspruch nehmen werden. Die hierbei
entstehenden Kosten werden den jeweiligen
Verursachern vollumfänglich in Rechnung gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
 

Der Vorstand informiert

Werte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!


Aus persönlichen Gründen hat der Gartenfreund Gadegast seine
Vorstandsarbeit und sein Amt als 1.Vorsitzender unsere
Kleingartenanlage niedergelegt.


Nach intensiver Gesprächen mit Notariat und Rechtsbeistand ist der
Vorstand zu folgenden Beschluss gekommen .
Im Jahre 2022 zur Mitgliederversammlung muss es eine Neuwahl
geben.
Zur Aufrechterhaltung der Geschäftsfähig des Vereins
werden die Aufgaben wie folgt weiter ausgeführt.


1.Vorsitzender Gfd. Marz
2.Vorsitzender Gfd. Schwarz
Finanzen Gfdin Wolfram
Schriftführer Gfd R.Sachse
Kultur Gfdin Kier
Technik Gfd Gebhardt


Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
 

Der Vorstand informiert

Für die Dauer der Vierten Eindämmungsverordnung der
Stadt Halle (Saale) ist der Zugang zur Gartenanlage auf
Mitglieder, Pächter* innen und ihre Angehörigen
beschränkt. Die Tore sind verschlossen zu halten.


Der Vorstand

Der Vorstand informiert - Änderung Termin der Mitglieder- und Wahlversammlung

Weite Gartenfreunclinnen uncl Gartenfreunde!

Mit dem Inkrafttreten der 11. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung derAusbreitung des Coronavirus des Landes Sachsen-Anhalt ab 29.03. bis 19.04.2021 (?)muss die Mitglieder- und Wahlversammlung auf unbestimmt verschoben werden.

Als neue Tennine haben wir den 08.05.2021 bzw. den 29.05.2021 vorgemerkt.

Wir bitten die entsprechenden Infonnationen den Aushängen zu entnehmen.


Vierte Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale)

Diese Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 24. April 2021 außer Kraft.

§ 7 Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum (1)

Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz l und Satz 2 der Zehnten SARS-Co V-2-EindV ist der Aufenthaltim öffentlichen Raum ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes undmit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständengehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet. (2)

Abweichend von§ 2 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 der Zehnten SARS-CoV-2-EindV sind privateZusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten ausschließlich im Kreis derAngehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebendenPerson so\\'ie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nichtvollendet haben, gestattet.

Der Vorstand

Der Vorstand - Ergänzung der Einladung zur Mitglieder· und Wahlversammlung

Werte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!


In Ergänzung der Einladung zur Mitglieder· und Wahlversammlung
schlagen wir vor Pkt. 9 zu erweitern.


Beschluss folgender Ordnungen:

  • Gartenordnung
  • Finanzordnung
  • Gartenordnung


Es sollen dauerhaft wiederkehrende Sachverhalte verbindlich festgeschrieben werden.

Pkt. 1.1.
Die Kleingartenanlage ist Bestandteil desöffentlichen Grüns der Stadt Halle{Saale).
Sie ist der Allgemeinheit zugänglich.
Die Öffnungszeiten der Anlage sind vom 15. März bis 15. Oktober von 08.00 bis 20.00 Uhr.


Pkt. 2.1.
Die Kleintierhaltung gehört nicht zur kleingärtnerischen Nutzung. Das Halten von Hunden und Katzen in der KGA ist nicht gestattet. Hunde sind an der Leine zu führen. Bei Mitbringen von Katzen ist der Schutz der VögeI zu gewährleisten. Mitgebrachte Haustiere dürfen bei Verlassen der KGA nicht im KG (einschließlich Laube) verbleiben. Für Schäden, die ein Tier verursacht, haften der jeweilige Halter bzw. der Führer des Tieres. Das Füttern von streunenden Katzen ist grundsätzlich verboten. Verunreinigungen der Gartenwege sind durch den Halter zu beseitigen. Grundsätzlich werden Hunde nicht auf dem Spielplatz geduldet.

Finanzordnung

§5 Gemeinschaftsstunden
Je verpachteter Parzelle sind 12 Gemeinschaftsstunden zu leisten, gilt nic.ht ab Vollendung des70. Lebensjahres des Pächters, der Pächterin. Für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden ist ein Ausgleichsbetrag zu zahlen. Folgender Stundensatz gilt: 15,00 €.

§7 Beiträge für allgemeine Umlagen
03. Anteil Vereinsversicherung
09. Restmüllsack

Der Vorstand

Einladung zur Mitglieder- und Wahlversammlung

Termin : Samstag, 10.04.2021
Beginn: 10.00 Uhr     Ende: ca. 11.45 Uhr
Ort: Freifläche / Spielplatz

TagesordnungTagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Bestätigen der Tagesordnung
  3. Ehrung langjähriger l\litglieder
  4. Beschlussfassung zum Finanzbericht 2019
  5. Entlastung des Vorstandes für 2019
  6. Bericht des Vorstand es
  7. Finanzbericht
  8. Bericht der Revisionskommission
  9. Beschluss folgender Ordnungen:
    1. Gartenordnung
    2. Finanzordnung
  10. Aussprache zu den gegebenen Berichten/ Diskussion
  11. Beschlussfassung zu 5. bis 7.
  12. Wahl der Wahlkommission
  13. Wahl
    1. des Vorstandes
    2. der Revisionskommission
    3. der Schlichter
  14. Schlusswort

Zusätzliche Meinungen, Vorschläge zur Tagesordnung und zusätzlicheAnregungen erbittet der Vorstand schriftlich bi5 zum 27.03.2021.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag des Vorstandes

Andreas Wittke

Die Einladung behält unabhängig einer eventuell notwendigen Neuterminierung und 0rtsänderung ihre inhaltliche Gültigkeit.

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